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1. Anmeldung und Bezahlung
Es gilt die derzeit gültige
Gebührenordnung des Lichtenberg-Kollegs.
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von € 150,00 zu leisten.
Darin enthalten ist eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von € 15,00.
Die Zahlung kann in Form von Travellerschecks, durch PayPal, oder per
Überweisung erfolgen:
Lichtenberg-Kolleg Berlin
Kontonr.: 309942107
BLZ: 10010010 – Postbank Berlin.
Bei Zahlungen aus dem Ausland:
BIC (SWIFT): PBNKDEFF
IBAN DE39 1001 0010 0309 9421 07
Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt
der Kursteilnehmer die Bankgebühren.
Bei Eingang der o. g. Anzahlung wird der Kursplatz reserviert. Es wird
eine offizielle Bestätigung ausgestellt; somit ist die Anmeldung
gültig. Die restlichen Kursgebühren sind bei Unterrichtsaufnahme zu
zahlen. Wurde monatliche Zahlungsweise vereinbart, sind die Raten
jeweils bis zum dritten eines Monats auf dem Konto des
Lichtenberg-Kollegs eingehend fällig. Eine Anmeldung ist maximal ein
Jahr gültig, danach verfallen die im voraus geleisteten Gebühren.
2. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als 4 Wochen vor Kursanfang wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 einbehalten, der restliche
Betrag wird zurück erstattet. Bei Rücktritt vom Vertrag weniger als 4
Wochen vor Kursanfang wird die Kursanzahlung von 150,00 € einbehalten.
Bei Nichtantreten oder Abbruch eines Kurses durch den Teilnehmer
besteht kein Recht auf Rückerstattung.
3. Kündigung
Kündigungen müssen schriftlich einen Monat im voraus erfolgen. In
diesem Fall sind 30% der für die stornierten Monate vereinbarten
Kursgebühr an das Lichtenberg-Kolleg zu zahlen. Alternativ kann ein
Gutschein über den bezahlten Unterricht ausgestellt werden, der
innerhalb eines Kalenderjahres einzulösen ist. Kommt der
Kursteilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und gerät
entsprechend in Verzug, so ist das Lichtenberg-Kolleg berechtigt eine
fristlose Kündigung auszusprechen. Dies gilt auch bei grober
Verletzung der Haus- und Schulordnung. Für Kursteilnehmer (s. unter
4.) ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrags nicht möglich.
4. Einreisevisum
Soll eine Anmeldebescheinigung zur Erteilung eines Einreisevisums Typ
C zum Erlernen der deutschen Sprache ausgestellt werden, muss die
volle Kursgebühr vorab eingezahlt werden. Im Falle einer Ablehnung des
Visumsantrags wird die Kursgebühr zurück erstattet, abzüglich der
Anmeldegebühr von 15,00 € und einer Bearbeitungsgebühr von € 50,00. In
dem Fall ist eine Bescheinigung der Botschaft bzw. des Konsulats im
Original über die Nichterteilung des Visums vorzulegen.
5. Feiertage/Unterrichtsausfall
Gesetzliche Feiertage bleiben unterrichtsfrei und berechtigen nicht
zur Minderung der Kursgebühr. Dasselbe gilt für kurzfristig von der
Schulleitung nicht behebbaren Unterrichtsausfall. Beim Ausfall eines
Sprachlehrers ist das Lichtenberg-Kolleg bemüht, schnellstens einen
Ersatzlehrer zu stellen. Für ausgefallene Unterrichtseinheiten bietet
das Lichtenberg-Kolleg Ersatzstunden an.
6. Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl (6) kann
der Kurs als Kleingruppe weitergeführt werden. Der Unterricht wird in
diesem Fall bei gleich bleibender Kursgebühr gestaffelt reduziert,
d.h. um vier Unterrichtsstunden im Monat je fehlendem Teilnehmer. Kann
der Kurs als Kleingruppe nicht weitergeführt werden, ist das
Lichtenberg-Kolleg berechtigt den Kurs abzusagen. Die bereits
bezahlten Gebühren werden zurückerstattet. Schadenersatzansprüche
stehen den Teilnehmern nicht zu.
7. Abwesenheit des
Kursteilnehmers
Abwesenheit des Kursteilnehmers wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger
Verhinderung berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr. Eine
Gutschrift wird nicht ausgestellt.
8. Weiterbesuch der Schule
Nimmt der Kunde nach Ablauf des vereinbarten Kurses weiterhin am
Unterricht teil, so gilt es als Vertragsverlängerung jeweils um einen
Monat zu den jeweils gültigen Bedingungen.
9. Haftung
Das Lichtenberg-Kolleg haftet nicht für Unfälle oder Krankheiten des
Teilnehmers während des Kurses. Für Schäden aller Art, die der
Teilnehmer zu vertreten hat, haftet er unmittelbar gegenüber dem
Geschädigten.
10. Sonstige Bedingungen
Die Kurs- und Unterkunftspreise erhöhen sich im Zeitraum vom 01.07.
bis 31.08. um 10% (außer bei längerfristigen und fortdauernden
Kursanmeldungen). Es besteht kein Anspruch auf Unterricht bei einem
bestimmten Lehrer oder in bestimmten Unterrichtsräumen. Wechsel des
Sprachlehrers berechtigen den Kursteilnehmer weder zur Kündigung noch
zum Rücktritt vom Vertrag. Das Rauchen sowie die Verwendung von
Mobiltelefonen sind in den Schulräumen nicht gestattet. Kursteilnehmer
müssen eine ausreichende Kranken- und Haftpflichtversicherung
nachweisen. Alle Sonderregelungen müssen schriftlich vereinbart und
vom Kursteilnehmer und dem Lichtenberg-Kolleg gegengezeichnet werden.
Rechtsgültig ist die deutsche Fassung der Teilnahmebedingungen.
Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg.